F.A.Q.

Manche Fragen stellen uns unsere Kunden regelmäßig. Hier finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Themen, die für Sie von Interesse sein könnten. Sollten Ihre Fragen hier nicht ausreichend beantwortet werden, können Sie uns gerne jederzeit telefonisch oder per Email kontaktieren!

ALLGEMEIN
  • Was sollte ich beim Autokauf im Internet beachten?

    Um diese Frage beantworten zu können, muss ein weites Themengebiet abgedeckt werden, welches den Rahmen dieser „Fragen und Antworten“-Seite ausreizen würde. Daher möchten wir auf unseren Artikel Im Internet ein Auto kaufen verweisen, der genau dieses Thema behandelt.

  • Was sollte ich bezüglich der Konfiguration eines Fahrzeugs beachten?

    Heutzutage ist ein Konfigurator bei zumindest allen großen Automobilherstellern Standard. Natürlich möchten sich diese immerzu voneinander abheben, sodass beim Endverbraucher oft Verwirrung entsteht. Um dieser entgegenzuwirken, haben wir diesbezüglich den Artikel «Neuwagen richtig konfigurieren» für Sie erstellt, auf welchen wir freundlicherweise verweisen dürfen.

  • Worin liegt der Unterschied zwischen einem Kauf- und einem Vermittlungsvertrag?

    Bei einem Kaufvertrag schließen Sie einen Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer nach schweizer Recht ab. Dadurch erhalten beide Vertragsparteien die in der Schweiz geltenden Rechte bzw. müssen die geltenden Pflichten erfüllen. Dies ist bei Vermittlungsverträgen anders. Diese werden von Vermittlern lediglich zur Neuwagenvermittlung genutzt. Dadurch schließen Sie keinen Kaufvertrag mit diesem, sondern mit einem ausländischen Händler ab. Folglich gilt nicht das schweizer, sondern das ausländische Kaufrecht (je nachdem aus welchem Land das Fahrzeug bezogen wird). Dies hat zur Folge, dass der Vermittler nicht haften muss und Sie sich bei möglichen Mängeln, welche nicht von der Herstellergarantie abgedeckt werden, an den ausländischen Händler wenden müssten. In diesem Zusammenhang möchten wir erwähnen, dass Sie bei einem Kauf eines Neuwagens über Cargate, einen Kaufvertrag nach schweizer Recht abschließen.

EU Neuwagen
  • Wie läuft die Abholung meines Neuwagens bei Ihnen ab?

    Der Ablauf ist in der Regel immer gleich. Sie erhalten ca. zwei bis vier Wochen bevor das Auto ausgeliefert wird eine E-Mail von uns. Sobald das Fahrzeug bei uns ankommt, erhalten Sie von uns per E-Mail eine Kopie aller Dokumente. Wenn Sie Ihr Auto dann abholen möchten, begutachten wir es mit Ihnen gemeinsam und gehen dabei noch auf die von Ihnen bestellten Sonderausstattungen ein. Sind Sie nach der Inspektion Ihres Wagens zufrieden, können Sie sofort losfahren.

  • Gibt es grundliegende Unterschiede zwischen einem EU-Neuwagen und einem für den schweizer Markt hergestellten Neufahrzeug?

    Ja und Nein. Ein direktimportierter EU-Neuwagen ist bezüglich der Qualität oder auch der eingesetzten Technik identisch zu einem Fahrzeug, welches für den schweizer Markt produziert wurde. Des Weiteren gibt es in der EU einheitliche Zulassungsrichtlinien für importierte Kraftfahrzeuge. Für die Zulassung solcher Fahrzeuge werden COC-Papiere (auch EWG- Übereinstimmungsbescheinigung genannt) benötigt, welche sicherstellen, dass das importierte Fahrzeug auch den in Europa gültigen Normen für Fahrzeuge entspricht. Insofern gibt es in der Regel keine Unterschiede. Andererseits sei erwähnt, dass ein EU-Neuwagen von der Ausstattung eines „schweizer“ Fahrzeuges abweichen kann. Allerdings ist dies häufig ein Vorteil, da die EU-Neuwagen oftmals eine umfangreichere Basisausstattung haben. Selbstverständlich können Sie auf unserer Homepage für jedes Modell die entsprechende Serienausstattung einlesen und mit der aus schweizer Herstellerangaben vergleichen.

  • Ist die Zulassung für Direktimporte aufwändiger?

    Nein. Auch hier kommen die COC-Papiere ins Spiel, da diese die Zulassung bei der zuständigen Zulassungsbehörde erleichtern. Zusätzlich erhalten Sie von uns eine Bescheinigung, dass es sich um ein Neufahrzeug ohne bisherige Zulassung (weder in der Schweiz noch im Ausland) handelt.

  • Woher kommt mein EU-Neuwagen?

    Wie der Begriff „EU-Neuwagen“ bereits vermuten lässt, stammen solche Fahrzeuge aus Ländern der Europäischen Union. Diesbezüglich können wir Ihnen versichern, dass wir Fahrzeuge auch nur aus solchen, und nie aus Drittländern beziehen. Uns ist es sehr wichtig, für Sie als Kunden eine größtmögliche Transparenz zu schaffen. Daher möchten wir Ihnen anders wie in der Branche üblich, die Möglichkeit geben, das Herkunftsland Ihres gewünschten Fahrzeuges genau mittzuteilen. Da dies allerdings unter anderem je nach Marke und Modell des Wagens variiert, bitten wir Sie uns diesbezüglich individuell zu kontaktieren.

Fahrzeuge
  • Mit welcher Bereifung werden die Fahrzeuge ausgeliefert?

    Alle über uns bestellten Fahrzeuge sind mit Sommerreifen ausgestattet. Bitte beachten Sie dies in den Wintermonaten. Zum Selbstkostenpreis können wir Ihr Fahrzeug zusätzlich mit Winterreifen ausstatten.

  • Wie läuft die Abholung meines Neuwagens bei Ihnen ab?

    Der Ablauf ist in der Regel immer gleich. Sie erhalten ca. zwei bis vier Wochen bevor das Auto ausgeliefert wird eine E-Mail von uns. Sobald das Fahrzeug bei uns ankommt, erhalten Sie von uns per E-Mail eine Kopie aller Dokumente. Wenn Sie Ihr Auto dann abholen möchten, begutachten wir es mit Ihnen gemeinsam und gehen dabei noch auf die von Ihnen bestellten Sonderausstattungen ein. Sind Sie nach der Inspektion Ihres Wagens zufrieden, können Sie sofort losfahren.

  • Elektronisches bzw. digitales Serviceheft

    Bislang wurden durchgeführte Wartungsarbeiten durch die Werkstatt im Serviceheft abgestempelt und so dokumentiert. Da dieses Verfahren nur geringfügig fälschungssicher ist und das Heft zudem verloren gehen kann, setzen inzwischen eigentlich alle Automobilhersteller auf das digitale Serviceheft (auch Digitaler Service-Nachweis genannt). In diesem neuen Serviceheft werden sämtliche Wartungs- wie auch Servicedaten, also beispielsweise Ausführungsdatum der Wartung wie auch Kilometerstand des Fahrzeuges, in elektronischer Form zentral gespeichert. Auf diese Daten können autorisierte Werkstätten dann jederzeit zugreifen. Nach durchgeführter Wartung wird Ihnen als Kunde ein Ausdruck, der die Maßnahme bestätigt, von der Werkstatt ausgehändigt.

Leistungen
  • Welche Garantieleistungen stehen mir bei einem EU-Neuwagen zu?

    Beim Kauf eines Neufahrzeuges erhalten Sie als Kunde die sogenannte Herstellergarantie, welche je nach Hersteller mindestens zwei Jahre umfasst. Diese gilt europaweit, folglich auch für EU-Neuwagen. Als Besitzer eines EU-Neuwagens haben Sie infolgedessen dieselben Serviceansprüche wie ein Besitzer eines in der Schweiz erworbenen Fahrzeuges. Um diese in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie lediglich eine beliebige Vertragswerkstatt aufsuchen. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie darauf hinweisen, dass eine solche sich auch im EU-Ausland befinden kann. Sie müssen also beispielsweise in Ihrem Urlaub innerhalb der EU nicht darauf warten, bis Sie wieder in der Schweiz sind. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, diese Garantie zusätzlich zu verlängern. Um Ihnen eine Garantieverlängerung ermöglichen zu können, haben wir uns mit einem externen Partner zusammengeschlossen. Sämtliche Informationen und Voraussetzungen zu der Verlängerung können Sie über https://www.cargate.ch/de/info/warranty-insurance/ einsehen.

  • Wie werde ich meinen alten Wagen los?

    Wenn Sie Ihr Altfahrzeug nicht behalten, sondern verkaufen möchten, haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten. Gerade im Zusammenhang eines Neuwagenkaufs ist oft die Rede von der Inzahlungnahme des gebrauchten Pkws. Allerdings sind wir leider nicht in der Lage, Ihr Fahrzeug in Zahlung zu nehmen. Um Ihnen diesen Service in gewisser Weise dennoch anbieten zu können, haben wir uns mit einem externen Partner zusammengeschlossen. Dadurch können Sie in wenigen Schritten Ihren Gebrauchtwagen verkaufen. Für weitere Informationen können Sie sich außerdem unseren Artikel Freie Fahrt zum Neuwagen durchlesen.

Preise
  • Wie kommt der hohe Preisnachlass zustande?

    Der hohe Preisvorteil geht aus unterschiedlichen Gründen hervor. Einer dieser Gründe sind uns gewährte Rabatte. Da wir auf dem europäischen Markt nicht nur einige wenige Fahrzeuge beziehen, sondern Großabnehmer sind, erhalten wir dort Mengenrabatte. Von diesen profitieren letztendlich Sie als unser Kunde. Ein weiterer Grund sind die in der EU unterschiedlichen Besteuerungen. In vielen europäischen Ländern werden höhere Verbrauchs- oder Luxussteuern auf den Nettopreis erhoben. Dieser Nettopreis ist meist niedriger als in Schweiz. Hier kommt der Steuervorteil zustande: wir als Importeur müssen besagte ausländische Steuer nicht bezahlen sondern lediglich die in Schweiz üblichen 7.7% MwSt. zuzüglich 4% Automobilsteuer auf den niedrigeren Nettopreis entrichten. Des Weiteren spielt die in Europa unterschiedliche Kaufkraft eine Rolle. Die Automobilhersteller wiederum richten ihre Preispolitik an dieser aus, wodurch eine zusätzliche Ersparnis erreicht wird.

  • Kommen noch weitere Kosten auf mich zu?

    Während des Konfigurationsvorgangs haben Sie immer den Gesamtpreis im Blick. In diesem sind stets die Überführungskosten des Fahrzeuges zu uns nach Zürich wie auch die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. So kommen ab der Bestellbestätigung durch uns keine weiteren Kosten auf Sie zu.

  • Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?

    Bei uns haben Sie die Möglichkeit auf Rechnungsausgleich durch Überweisung oder Barzahlung vor Abholung des Fahrzeuges (5 Tage nach Rechnungsstellung).